§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Stromsteuererstattung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Erstattung bzw. Teilerstattung der gezahlten Stromsteuer möglich. Hierfür müssen wie beispielsweise beim Spitzenausgleich bestimmte Kriterien erfüllt werden und ein entsprechender Antrag gestellt werden. Nähere Informationen sind unter www.zoll.de zu finden.