Für den in produzierenden Unternehmen zu betrieblichen Zwecken entnommenen Strom kann ein Antrag auf Entlastung hinsichtlich der Stromsteuer beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden (weitere Informationen z.B. unter www.zoll.de).
Für den in produzierenden Unternehmen zu betrieblichen Zwecken entnommenen Strom kann ein Antrag auf Entlastung hinsichtlich der Stromsteuer beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden (weitere Informationen z.B. unter www.zoll.de).