§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Spitzenausgleich

Für den in produzierenden Unternehmen zu betrieblichen Zwecken entnommenen Strom kann ein Antrag auf Entlastung hinsichtlich der Stromsteuer beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden (weitere Informationen z.B. unter www.zoll.de).