§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Stromliefervertrag

Zwischen dem Stromlieferanten und dem Endkunden wird ein Vertrag zur Regelung von z.B. Preis und Vertragsdauer geschlossen. Mittlerweile ist es üblich, dass nur noch der Energiepreis vom Lieferanten garantiert wird und alle anderen Positionen (Netznutzungsentgelt sowie gesetzliche Abgaben und Umlagen) in der jeweils gültigen Höhe an den Endkunden weitergegeben werden.

Strompreis

Der Strompreis setzt sich zusammen aus verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Komponenten. Berechnet werden der Energiepreis, ggf. ein Grundpreis, das Netznutzungsentgelt, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Stromsteuer.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer und beträgt 20,50 €/MWh bzw. 2,05 Ct/kWh (voller Satz seit 2003). Sie wird über die Rechnung des Stromlieferanten mit abgerechnet und zählt zu den gesetzlichen Abgaben. Eine Stromsteuererstattung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (weitere Informationen www.zoll.de).

Stromsteuererstattung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Erstattung bzw. Teilerstattung der gezahlten Stromsteuer möglich. Hierfür müssen wie beispielsweise beim Spitzenausgleich bestimmte Kriterien erfüllt werden und ein entsprechender Antrag gestellt werden. Nähere Informationen sind unter www.zoll.de zu finden.