§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z
Re Rl

Regelenergieumlage

Die Gasnetzbetreiber müssen (um die Netzstabilität zu gewährleisten) die Differenzen zwischen der tatsächlichen Gasabnahme und der prognostizierten Einspeisung ausgleichen. Für die Bereitstellung der hierfür benötigten Regelenergie wird den Netzbetreibern eine Umlage vergütet. Die Regelenergieumlage kann entweder im Energiepreis enthalten sein oder separat zur Abrechnung kommen.