§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z
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Regelenergieumlage

Die Gasnetzbetreiber müssen (um die Netzstabilität zu gewährleisten) die Differenzen zwischen der tatsächlichen Gasabnahme und der prognostizierten Einspeisung ausgleichen. Für die Bereitstellung der hierfür benötigten Regelenergie wird den Netzbetreibern eine Umlage vergütet. Die Regelenergieumlage kann entweder im Energiepreis enthalten sein oder separat zur Abrechnung kommen.

Regelzone

Die in Deutschland tätigen Übertragungsnetzbetreiber (Amprion, Tennet, Transnet BW und 50 Hertz) sind jeweils für einen geographisch festgelegten Verbund von Hochspannungs- und Höchstspannungsnetzen zuständig und haben die Aufgabe, die Netzstabilität zu sichern um Stromausfälle zu verhindern. Der festgelegte Bereich wird als Regelzone bezeichnet. In dieser stimmt sich der Übertragungsnetzbetreiber innerhalb der sogenannten Bilanzkreise mit dem einzelnen Stromproduzenten und kommerziellen Stromabnehmern ab, um die Netzfrequenz von 50 Hertz einzuhalten. Selbstverständlich erfolgt auch zwischen den einzelnen Regelzonen sowie zwischen diesen und den europäischen Nachbarländern ein Ausgleich, um die Netzstabilität zu gewährleisten.