§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z
Pe Ph Pr

Preisgarantie

Beim Abschluss eines Strom- oder Gasliefervertrags kann eine Garantie für die Höhe bestimmter Preisbestandteile vereinbart werden. Dies kann nur den Energiepreis betreffen oder zusätzlich die Netznutzungsentgelte. Aufgrund der stetig steigenden aber nicht prognostizierbaren gesetzlichen Abgaben, Umlagen und Steuern wird dieser Kostenblock üblicherweise nicht mehr garantiert. Häufig wird nur der Energiepreis garantiert, alle anderen Preisbestandteile können bzw. müssen dann angepasst werden.