§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Off-Peak

Verbrauch, der in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 08:00 Uhr (montags bis freitags) sowie am Wochenende ganztags anfällt, wird als Off-Peak bezeichnet. Hierfür werden an der Strombörse andere Preise gehandelt als für die verbrauchsintensiveren Peak-Zeiten.

Offshore-Haftungsumlage

Bei Anschlussproblemen von Offshore-Windparks sollen die Betreiber Entschädigungen erhalten. Dies soll die Investitionsrisiken reduzieren und so weitere Investoren anlocken. Die Umlage wurde 2013 eingeführt und wird von allen Stromverbrauchern getragen. Verbrauch gemäß Kategorie C bezieht sich auf Letztverbraucher des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben.