Unter Messdienstleistung versteht man die Messung und Ablesung einer Verbrauchsstelle (des Zählers). Die Leistung wird üblicherweise vom Netzbetreiber (ggf. vom abweichenden Messstellenbetreiber) erbracht und über die Netznutzungsentgelte abgerechnet.
Enzyklopädie
Messstellenbetreiber
Üblicherweise führt der Netzbetreiber automatisch den Messstellenbetrieb einer Messstelle durch. Abweichend hiervon kann ein anderer Messstellenbetreiber beauftragt werden. Dieser muss bestimmte Kriterien nach dem Energiewirtschaftsgesetz und der Messzugangsverordnung erfüllen sowie einen Messstellenrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber schließen. Der neue Messstellenbetreiber rechnet die Kosten für den Messstellenbetrieb und die Messung direkt mit dem Kunden ab. Die Abrechnung der Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers über den Energielieferanten wird entsprechend um diese Positionen reduziert.
Messstellenbetrieb
Im Bereich des Messstellenbetriebs entstehen Kosten für den Ein- und Ausbau sowie für Wartung und Betrieb des Zählers. Diese Kosten sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts und werden vom Netzbetreiber (ggf. vom abweichenden Messstellenbetreiber) berechnet.
Messwandler
Messwandler kommen zum Einsatz, um hohe Stromstärken bzw. Spannungswerte in niedrigere und leichter messbare Werte umzuwandeln. Das Verhältnis der Umwandlung wird über einen festen Faktor, den sogenannten Wandlerfaktor, definiert.