§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z
Ma Me Mi

Mengenklausel (Verkauf und Zukauf falls erforderlich)

Mit sogenannten Mengenklauseln (auch Take-or-pay) sichern sich Energieversorger gegen eine höhere oder niedrigere Energieabnahme durch den Kunden ab. Der Energieversorger kann hier Ober- und/oder Untergrenzen für die Energieabnahme festlegen und den Kunden verpflichten, ihm z.B. auch die nicht in Anspruch genommene Menge zu vergüten oder für den Mehrverbrauch einen höheren Preis zu zahlen. Grundsätzlich sollten keine zu engen Grenzen im Vertrag akzeptiert werden, da sonst beispielsweise Verbrauchssenkungen nicht den erwünschten Effekt auf die Kosten haben würden.

Mengenumwerter

Um an einem Gaszähler das Gasvolumen im Normzustand messen zu können, wird ein Mengenumwerter (als Zusatzeinrichtung eines Gaszählers) eingesetzt. Dieser ermittelt den gewünschten Wert im Betriebszustand mithilfe von Gasdruck und Gastemperatur und weist ihn in Kubikmetern aus. Anschließend kann der Gasverbrauch (in kWh) ermittelt werden.