Mit dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform wurde 1999 die sogenannte Ökosteuer als Verbrauchssteuer für verschiedene Energiearten (Strom, Gas, Kraftstoffe, Heizöl) eingeführt. Aktuell (Stand 2014) wird auf den Erdgasverbrauch eine Steuer von 0,55 Ct/kWh erhoben (gilt nicht für Erdgas als Kraftstoff). Die Einnahmen aus der Ökosteuer werden zur Stabilisierung der Rentenbeiträge eingesetzt. Grundsätzlich soll die Ökosteuer auch den Energieverbrauch senken und somit eine Lenkungsfunktion haben.