Die Energieerzeugung durch erneuerbare, d.h. regenerative Energieträger soll zur Schonung der Umwelt beitragen und die Unabhängigkeit von Atomenergie sowie von fossilen Rohstoffen erwirken. Es soll dabei auf Energieformen zurückgegriffen werden, die nahezu unerschöpflich sind. Erzeugt wird die Energie durch Wasserkraft, Photovoltaik bzw. Solarenergie, Biomasse (s. Biogas), Geothermie oder Windenergie. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Förderung des Ausbaus dieser Art der Energieerzeugung.
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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Ziel des EEG ist die Förderung der erneuerbaren Energien bzw. der Ausbau der Energieerzeugung aus diesen Quellen. Hierdurch soll die Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen gestärkt und die Umwelt geschont werden. Bis 2050 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf mindestens 80 Prozent steigen. Seit der Einführung des EEG im Jahr 2000 bis 2014 konnte der Anteil auf 25 Prozent gesteigert werden. Die großen Herausforderungen sind den Kostenanstieg der EEG-Umlage zu bremsen und gleichzeitig die Marktintegration der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Auch der zur Verteilung der nach Region ungleichmäßig hohen Stromerzeugung erforderliche Stromnetzausbau führt zu Interessenkonflikten.