Erdgas ist ein natürlich vorkommendes brennbares Gas, das sowohl farb- als auch geruchlos ist. In der Natur findet es sich in größeren Vorkommen unterirdisch, meist in der Nähe von Erdöl. Sowohl Erdgas als auch Erdöl entstanden durch Faulprozesse unter Luftabschluss, erhöhten Temperaturen und hohem Druck. Der Hauptbestandteil von Erdgas ist Methan. Es existieren zwei Erdgasqualitäten, die sich hinsichtlich Ihres Energiegehalts (Brennwert) unterscheiden: L-Gas (Low Caloric Gas) und H-Gas (High Caloric Gas). Je nach Gasmarktgebiet wird entweder L-Gas oder H-Gas standardmäßig geliefert.
Enzyklopädie
Erneuerbare Energien
Die Energieerzeugung durch erneuerbare, d.h. regenerative Energieträger soll zur Schonung der Umwelt beitragen und die Unabhängigkeit von Atomenergie sowie von fossilen Rohstoffen erwirken. Es soll dabei auf Energieformen zurückgegriffen werden, die nahezu unerschöpflich sind. Erzeugt wird die Energie durch Wasserkraft, Photovoltaik bzw. Solarenergie, Biomasse (s. Biogas), Geothermie oder Windenergie. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Förderung des Ausbaus dieser Art der Energieerzeugung.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Ziel des EEG ist die Förderung der erneuerbaren Energien bzw. der Ausbau der Energieerzeugung aus diesen Quellen. Hierdurch soll die Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen gestärkt und die Umwelt geschont werden. Bis 2050 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf mindestens 80 Prozent steigen. Seit der Einführung des EEG im Jahr 2000 bis 2014 konnte der Anteil auf 25 Prozent gesteigert werden. Die großen Herausforderungen sind den Kostenanstieg der EEG-Umlage zu bremsen und gleichzeitig die Marktintegration der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Auch der zur Verteilung der nach Region ungleichmäßig hohen Stromerzeugung erforderliche Stromnetzausbau führt zu Interessenkonflikten.
Ersatzversorgung
Durch die gesetzlich angeordnete Notversorgung mit Energie werden Versorgungsunterbrechungen, die nicht auf technische Versorgungsprobleme zurückzuführen sind, vermieden. Sobald an der jeweiligen Abnahmestelle Energie entnommen wird und kein Vertrag mit einem anderen Energielieferanten geschlossen wurde, springt der jeweilige Grundversorger ein. Der Versorger ist verpflichtet den Kunden unverzüglich über Beginn und Ende der Ersatzversorgung (oder Grundversorgung, je nach Verbrauch) zu unterrichten. Die Kosten der Ersatzversorgung dürfen die Kosten der Grundversorgung für Haushaltskunden nicht übersteigen. Die Ersatzversorgung endet nach drei Monaten automatisch. Hat der Kunde bis dahin keinen Vertrag mit dem Grundversorger oder einem anderen Energielieferanten geschlossen, fällt er automatisch in die Grundversorgung.