Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden Bestimmungen der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz soll eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche sowie effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Strom und Erdgas gewährleisten. Es schreibt die organisatorische, informatorische, rechnungsmäßige und gesellschaftsrechtliche Trennung (Unbundling) des Strom- und Gasversorgungsnetzes von den Vertriebsaktivitäten eines Energieversorgungsunternehmens vor, um einen wirksamen Wettbewerb zu erlangen.