Mit Bau einer Energieeigenerzeugungsanlage wird eine für 20 Jahre geltende Vergütung für die Einspeisung der produzierten Energie festgelegt, die dem Energieerzeuger für diesen Zeitraum garantiert wird. Die Höhe ist abhängig von der Art der Energieerzeugung, vom Standort und von der Größe der Anlage. In den letzten Jahren ist die Einspeisevergütung stark gesunken (in 2004: 57,4 Ct/kWh bei einer 30 kW-Photovoltaikanlage; in 2014: ca. 13-14 Ct/kWh).
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Eintarifzähler
Mit einem Eintarifzähler kann ausschließlich der Verbrauch, nicht jedoch die Leistungsspitzen gemessen werden. Zudem erfolgt keine Trennung nach Hochtarif– und Niedertarifzeit. Dies ist der vor allem bei Privatpersonen übliche Zähler. Gegebenenfalls kommt hierbei ein Messwandler zum Einsatz.