Ein Doppeltarifzähler arbeitet mit zwei Zählwerken und kann somit den Verbrauch in der Niedertarif-/ Schwachlastzeit (vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt, beispielsweise 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) getrennt vom sonstigen Verbrauch erfassen. Dies ist von Belang, wenn im Stromvertrag zeitabhängige Tarife vereinbart worden sind und zur Niedertarifzeit ein geringerer Arbeitspreis zur Abrechnung kommt.