Ein rund um die Uhr konstanter Verbrauch. Dieser lässt sich aus den Verbräuchen zur Peak- und Off-Peak-Zeit bestimmen.
Enzyklopädie
Baukostenzuschuss
Beim Neubau sowie bei der Erweiterung des Verteilnetzes kann der Netzbetreiber, um einen Teil seiner Kosten zu decken, vom Anschlussnehmer einen finanziellen Zuschuss verlangen, sofern der Anschlussnehmer die Erweiterung gewünscht bzw. beauftragt hat.
Benutzungsstunden/Benutzungsdauer (s. Vollbenutzungsstunden)
Die Benutzungsstunden sind eine Angabe, die Aufschluss über die Kontinuität der Energieabnahme gibt (bei Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung). Hierzu wird der Jahresenergieverbrauch durch die maximal beanspruchte Leistung geteilt. Je höher dieser Wert ist, desto kontinuierlicher ist der Energieverbrauch. Dies hat Einfluss auf den Energiepreis.
Biogas
Biogas entsteht durch die Vergärung von verschiedenen organischen Ausgangsmaterialien wie Klärschlamm, Bioabfall, Speisereste, Gülle, Pflanzenreste sowie gezielt angebaute und nachwachsende Rohstoffe (Energiepflanzen). Das entstandene Gas kann im Sinne der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zur Erzeugung von Strom und Wärme eingesetzt werden oder es kann nach Aufbereitung die Einspeisung ins Erdgasnetz erfolgen.
Blindstrom/Blindarbeit
Zum Antrieb von Transformatoren (die wiederum elektrische Verbraucher antreiben) wird Strom benötigt. Dieser wird jedoch nicht wirklich verbraucht, sondern pendelt in den Stromleitungen (Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder) und reduziert somit die Übertragungskapazität. Für einen Teil der in Kilovoltamperereaktivstunden (kVarh) gemessenen Blindarbeit wird ein zusätzliches Entgelt berechnet, wobei dieses Entgelt mit ca. 0,90 bis 1,30 Ct/kVarh deutlich niedriger ausfällt als das Entgelt für die Wirkarbeit. Abhängig ist die Berechnung vom Wirkfaktor Cosinus phi, der das Verhältnis von Leistung zu Scheinleistung beschreibt. Der Wert kann zwischen 0 und 1 liegen, wobei ein Wert von 1 bedeutet, dass keine Übertragungsverluste entstehen und somit auch kein Blindstrom berechnet werden kann. Wird die beim jeweiligen Netzbetreiber geltende Grenze unterschritten (z.B. cos(phi) 0,9), wird hierfür dann ein zusätzliches Entgelt fällig. Sofern es wirtschaftlich sinnvoll ist, kann eine Blindstromkompensationsanlage eingesetzt werden um die Entstehung von Blindstrom zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Blindstromkompensationsanlage
Dient der Reduzierung bzw. Vermeidung des Blindstroms, der bei Grenzüberschreitung zusätzliche Kosten verursacht. Die Anlage passt die Kondensatorkapazität mit Hilfe von kapazitiven Verbrauchern automatisch dem aktuellen Bedarf an.
Blockheizkraftwerk (BHKW)
In einem Blockheizkraftwerk wird aus Gas, Öl oder Biomasse elektrische Energie und Wärme erzeugt. So kann zum einen der erzeugte Strom genutzt oder eingespeist werden und zum anderen die erzeugte Wärme für die Heizung oder Warmwasserbereitung genutzt werden. Der Nutzungsgrad dieser Anlage ist bei Nutzung der erzeugten Wärme am größten. Der Betrieb einer solchen Kraft-Wärme-Kopplungsanlage wird vom Staat gefördert. Mittels Absorptionskälteanlagen kann ein BHKW auch zur Kühlung eingesetzt werden.
Börsenzeiten
Die an der European Energy Exchange (EEX) festgelegte Hochtarifzeit ist montags bis freitags 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr und die festgelegte Niedertarifzeit montags bis freitags 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie am Wochenende ganztags. Nach diesen Zeiten lässt sich der Verbrauch nach Peak, Off-Peak und Base auswerten.
Brennwert
Der Brennwert gibt im Zusammenhang mit Erdgas an, wie viel Energie bei der Verbrennung freigesetzt wird. In Deutschland wird zwischen zwei Erdgassorten mit unterschiedlichen Brennwerten unterschieden: L-Gas (Low Caloric Gas; Brennwert 8,4-10,5 kWh/m³) und H-Gas (High Caloric Gas; Brennwert 10,5-13,1 kWh/m³). Je nach Gasmarktgebiet wird entweder L-Gas oder H-Gas standardmäßig geliefert.
Bundesnetzagentur
Aufgabe der Bundesnetzagentur ist die Regulierung der Märkte Strom, Gas, Telekommunikation, Post und Bahn um hierdurch ausreichend Wettbewerb zu schaffen und einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu ermöglichen. Um eine Ausnutzung der Monopolstellung seitens des Netzbetreibers zu verhindern, müssen beispielsweise die Netznutzungsentgelte zuerst von der Bundesnetzagentur oder vom zuständigen Wirtschaftsministerium genehmigt werden. Gesetzliche Grundlage für die Aufgaben der Bundesnetzagentur ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).