Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer des Objekts in dem sich der Anschluss befindet. Der Netzanschlussvertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber enthält unter anderem die Daten der Anschlussstelle sowie Regelungen zum Betrieb der Anschlussstelle.
Enzyklopädie
Anschlussnutzer
Der Anschlussnutzer kann gleichzeitig der Anschlussnehmer sein oder er ist beispielweise der Mieter bzw. Pächter des Objekts mit dieser Anschlussstelle. Zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber wird ein Anschlussnutzungsvertrag geschlossen.
Anschlussnutzungsvertrag
Ein Anschlussnutzungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer bezüglich der Einspeisung und Entnahme von Energie, d.h. der Nutzung des Anschlusses.