§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Übertragungsnetzbetreiber

In Deutschland existieren vier Übertragungsnetzbetreiber: Amprion, Tennet, Transnet BW und 50 Hertz. Sie sind jeweils für einen festgelegten Verbund von Höchstspannungs- und Hochspannungsnetzen zuständig (Regelzone) und sichern hier die Netzstabilität. Zu diesem Zweck kooperieren sie auch mit den Netzbetreibern der europäischen Nachbarländer. Die nachgeordneten Netze werden Verteilungsnetze genannt.

Umlage für abschaltbare Lasten

Sind Abnehmer großer Verbrauchsmengen mit nahezu konstant großer Leistung aufgrund Ihres Produktionsprozesses in der Lage kurzfristig auf Abruf für ein bestimmtes Zeitintervall die Abnahme zu reduzieren, erhalten sie hierfür eine Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber schreiben die benötigte Abschaltleistung aus und teilnahmeinteressierte Unternehmen können unter Berücksichtigung von bestimmten technischen Bedingungen an der Ausschreibung teilnehmen. Die Vergütung wird über eine Umlage für alle Verbraucher seit 2014 auf den Strompreis aufgeschlagen. Zur Einführung betrug die Höhe 0,009 Ct/kWh.

Umspannung

Ein Wechsel der Spannungsebene über einen Transformator wird als Umspannung bezeichnet. Eine Spannungstransformation ist möglich zwischen Höchstspannung und Hochspannung, zwischen Hochspannung und Mittelspannung sowie zwischen Mittelspannung und Niederspannung.

Unbundling

Im energiewirtschaftlichen Zusammenhang wird unter Unbundling (Entflechtung) die buchhalterische und gesellschaftsrechtliche Trennung des Netzbetriebs vom Energievertrieb verstanden. Regelungen hierzu finden sich im Energiewirtschaftsgesetz mit dem Zweck den Wettbewerb zu stärken und eine angemessene Ermittlung der Netznutzungsentgelte voranzutreiben.