Der Netznutzungsvertrag kann sowohl zwischen dem Netzbetreiber und dem Energielieferanten als auch zwischen dem Netzbetreiber und dem Endkunden geschlossen werden. Sofern der Endkunde Vertragspartner ist, zahlt dieser das Netznutzungsentgelt direkt an den Netzbetreiber (ansonsten über den Energielieferanten). Hierin werden u.a. die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, das Messverfahren, Abrechnungsgrundlagen, Haftungsregelungen, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geregelt.