Die für den Transport und die Verteilung der Energie entstandenen Kosten werden im Rahmen des Netzentgelts vom Netzbetreiber an den Lieferanten oder direkt an den Kunden weiterberechnet. Der Lieferant stellt anschließend seinen Kunden dieses Entgelt in Rechnung. Bestandteile des Netznutzungsentgelts sind ein verbrauchsabhängiger Arbeitspreis, ein jährlicher Grundpreis und/oder ein Leistungspreis pro Kilowatt/a (bei Zählern mit Leistungsmessung) sowie die Entgelte für die Messdienstleistung, den Messstellenbetrieb und die Abrechnung des Verbrauchs (ggf. zzgl. etwaiger Sonderleistungen). Die Höhe der Netzentgelte richtet sich nach dem Messverfahren (mit oder ohne Leistungsmessung), Spannungsebene und der Verbrauchsstruktur (Jahresbenutzungsstunden, Verbrauchsmenge, beim Gas Zählergröße).