§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z
Na Ne Ni

Netzanschlussvertrag

In dem Vertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer (Eigentümer der Entnahmestelle, nicht zwangsläufig Nutzer) werden u.a. Rechte und Pflichten geregelt, Identifizierungsmerkmale wie die Zählpunktbezeichnung aufgeführt sowie die Anschlusssituation (Messebene) und die Netzanschlusskapazität festgehalten. Ein derartiger Vertrag ist Voraussetzung für den Netzanschluss.