§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Konzession

Mit einer Konzession wird einem Energieversorgungsunternehmen die Erlaubnis erteilt, öffentliche Grundstücke und Verkehrswege für die Verlegung von Versorgungsleitungen zu nutzen. Hierfür muss das Unternehmen eine Konzessionsabgabe zahlen, die letztendlich der Endkunde trägt.