Fixe, also verbrauchsunabhängige, Kosten für den Strom- oder Gasbedarf (z.B. für Zähler- oder Abrechnungskosten sowie sonstige Verwaltungskosten des Versorgers) werden über einen jährlichen oder monatlichen Grundpreis abgerechnet.
Fixe, also verbrauchsunabhängige, Kosten für den Strom- oder Gasbedarf (z.B. für Zähler- oder Abrechnungskosten sowie sonstige Verwaltungskosten des Versorgers) werden über einen jährlichen oder monatlichen Grundpreis abgerechnet.