Der Grundbedarf an Strom, der kontinuierlich nachgefragt wird, wird als Grundlast bezeichnet. Hierfür stehen bestimmte Grundlastkraftwerke zur Verfügung, die, mit Ausnahme von Ausfällen aufgrund von Wartung und Reparatur, immer im Einsatz sind (vor allem Braunkohlekraftwerke).