Der Emissionshandel in Deutschland bzw. der EU wurde auf Grundlage des Kyoto-Protokolls eingeführt und soll als marktwirtschaftliches Instrument zum Schutz der Umwelt beitragen. Der Staat bzw. die EU legen eine Gesamtmenge an Treibhausgasen fest, die von emissionshandelspflichtigen Anlagen in einem bestimmten Zeitraum ausgestoßen werden darf. Für die Emission von Kohlendioxid muss ein Unternehmen pro Tonne ein Emissionszertifikat erwerben, also ein Recht zum Ausstoß von Kohlendioxid. Senkt ein Unternehmen seine Emissionen, kann es die überschüssigen Zertifikate verkaufen. Benötigt ein Unternehmen weitere Zertifikate, kann es diese ersteigern und ggf. Veränderungen vornehmen um den Ausstoß in Zukunft zu senken. Der Emissionshandel soll also Anreize schaffen den Kohlendioxidausstoß zu reduzieren.