§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Einspeisevergütung

Mit Bau einer Energieeigenerzeugungsanlage wird eine für 20 Jahre geltende Vergütung für die Einspeisung der produzierten Energie festgelegt, die dem Energieerzeuger für diesen Zeitraum garantiert wird. Die Höhe ist abhängig von der Art der Energieerzeugung, vom Standort und von der Größe der Anlage. In den letzten Jahren ist die Einspeisevergütung stark gesunken (in 2004: 57,4 Ct/kWh bei einer 30 kW-Photovoltaikanlage; in 2014: ca. 13-14 Ct/kWh).