Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau der Energieerzeugung durch erneuerbare, d.h. regenerative Energieträger fördern und somit gleichzeitig zur Schonung der Umwelt die Unabhängigkeit von Atomenergie sowie fossilen Rohstoffen erwirken. Erzeugt wird die Energie durch Wasserkraft, Photovoltaik bzw. Solarenergie, Biomasse (s. Biogas), Geothermie oder Windenergie. Für die Energieerzeugung mit Hilfe dieser Techniken wurden verbindliche Fördersätze festgelegt (feste Vergütung in Cent pro kWh für 20 Jahre). Die Höhe ist abhängig von der Art der Energieerzeugung, vom Datum der Inbetriebnahme, vom Standort und von der Größe der Anlage. Diese Förderung wird von der Gesamtheit der Energieverbraucher (mit Ausnahmen: „energieintensive Unternehmen“) in Form der EEG-Umlage bezahlt. Da erst nach Ablauf eines Jahres feststeht, wie hoch die Förderung war, kann die ausgleichende Umlage frühestens im Folgejahr festgesetzt werden. Ebenfalls im EEG geregelt ist der Einspeisevorrang des durch erneuerbare Energien erzeugten Stroms ins Netz.